„Wer anschafft, der zahlt“ – so die stellvertrende Bundessprecherin der Grünen, Nina Tomaselli.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Österreich ein neues Gesetz, das den Immobilienmarkt revolutioniert – das Bestellerprinzip für Maklerprovisionen. Gemäß dieser Regelung dürfen Makler:innen ihre Provision nur noch von jenen verlangen, die sie ursprünglich mit der Vermittlung des Mietvertrags beauftragt haben. Das Bestellerprinzip, auch als „Erstauftraggeber-Prinzip“ bekannt, verschiebt die Zahlung der Maklerprovision von Mieter:innen auf Vermieter:innen. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf das Bestellerprinzip und seine Auswirkungen auf den österreichischen Immobilienmarkt.
Das Bestellerprinzip im Detail
Gemäß dem Bestellerprinzip zahlt nun derjenige die Maklerprovision, der die Makler:innen zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrags beauftragt hat. In den meisten Fällen sind das die Vermieter:innen. Diese neue Regelung stellt sicher, dass die Kosten von Makler:innen von denjenigen getragen werden, die sie beauftragen. Die Arbeiterkammer (AK) hat sich lange dafür eingesetzt, dass diese Veränderung stattfindet, um Mieter:innen finanziell zu entlasten.
Auswirkungen auf Mieter:innen
Das Bestellerprinzip bringt für Mieter:innen erhebliche Vorteile mit sich. Sie sind nicht länger gezwungen, die oft hohen Maklerkosten zu tragen, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Seit 2010 durfte bei Mietverträgen über drei Jahre oder unbefristeten Verträgen die Provision höchstens zwei Bruttomonatsmieten plus Umsatzsteuer betragen. Für Bestandsmieten unter drei Jahren war die Provision auf eine Monatsmiete begrenzt. Davor waren sogar bis zu drei Bruttomonatsmieten erlaubt.
In Jahr 2023 soll nun diese Änderung und mehr finanzielle Entlastung für die Mieter:innen folgen. Dies ermöglicht es ihnen, flexibler nach Mietobjekten zu suchen und ihren finanziellen Spielraum zu erweitern. Insbesondere für Menschen mit begrenztem Einkommen oder junge Wohnungssuchende stellt das Bestellerprinzip eine große Erleichterung dar. Damit Sie auf weitere Nebenkosten beim Immobilienkauf nicht hereinfallen, finden Sie hier eine Übersicht.

Auswirkungen auf Vermieter:innen
Auf der anderen Seite tragen Vermieter:innen nun die Kosten für die Maklerprovision. Dies bedeutet für sie eine finanzielle Belastung, insbesondere wenn sie regelmäßig Mietobjekte vermieten. Einige Vermieter:innen könnten versucht sein, diese zusätzlichen Kosten auf die Mieter:innen abzuwälzen, indem sie die Mieten erhöhen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich dieser Aspekt entwickeln wird, und es ist zu hoffen, dass gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, um solche Praktiken zu verhindern. Wenn Sie direkt beim Bauträger kaufen, entfällt die Maklerprovision ohnehin, wie bei uns, bei der You Will Like It Living GmbH. Daher besteht hier diese Gefahr nicht. Was es sonst zu beachten gibt wenn vom Bauträger gekauft wird finden Sie hier.
Auswirkungen auf den österreichischen Immobilienmarkt
Das Bestellerprinzip hat das Potenzial, den österreichischen Immobilienmarkt nachhaltig zu verändern. Es könnte zu einer erhöhten Transparenz führen, da Vermieter:innen möglicherweise vermehrt versuchen, ihre Objekte ohne Makler:in zu vermieten, um Kosten zu sparen. Dies könnte zu einer größeren Auswahl an provisionsfreien Mietobjekten führen. Gleichzeitig besteht jedoch auch das Risiko, dass Makler:innen und Vermieter:innen versuchen, das Bestellerprinzip zu umgehen. Zum Beispiel könnten Vermieter:innen behaupten, dass die Makler:innen nur als „Berater:innen“ fungierten und daher keine Provision fällig ist. In solchen Fällen sollten Mieter:innen wachsam sein und sich bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte zu schützen. Weitere Beispiele finden Sie auf der Seite der Arbeiterkammer.
Fazit
Das Bestellerprinzip, das ab dem 1. Juli 2023 in Österreich gilt, stellt eine bedeutende Veränderung auf dem Immobilienmarkt dar. Es verschiebt die Zahlung der Maklerprovision von Mieter:innen auf Vermieter:innen (sofern diese Erstauftraggeber waren) und bietet eine Chance für Mieter:innen, finanziell entlastet zu werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich der Immobilienmarkt unter dieser neuen Regelung entwickeln wird und ob mögliche Umgehungskonstruktionen bekämpft werden können. Die AK hat angekündigt weiterhin darauf zu achten und sich für eine bessere Regelung einzusetzen, um die Interessen der Mieter:innen zu schützen.
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