Was muss ich beim Immobilienkauf beachten?
So vermeiden Sie Stolperfallen beim Wohnungskauf:
Eine Eigentumswohnung zu kaufen ist das Ziel vieler Menschen. Es gibt aber einige Dinge, die man beachten sollte, um sich zu den eigenen vier Wänden keinen Ärger einzuhandeln. Neben der idealen Größe und der passenden Lage der Wohnung, die den individuellen Bedürfnissen entspricht, sollten Sie diese wichtigsten Tipps für den optimalen Wohnungskauf berücksichtigen:
Klarheit schaffen, bevor gekauft wird – was gehört wem
Ein Sprichwort sagt, „eine Eigentumswohnung besitzt man nie allein“. Und da ist etwas Wahres dran. Als Wohnungseigentümer:in hat man nämlich nur ein Miteigentumsrecht an der Liegenschaft plus ein grundbürgerlich sichergestelltes, ausschließliches Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung.
In jedem Mehrparteienhaus wollen die Wohnungseigentümer in guter Gemeinschaft zusammenleben. Damit Sie nicht als Unruhestifter:in in der Nachbarschaft gelten, ist es wichtig von Anfang an zu klären, was zum Gemeinschaftseigentum zählt, z.B. Balkone, Flure, Stiegenhäuser, Aufzüge, aber auch Fenster, Türen und Außenanlagen. All diese Dinge sind im Wohnungseigentumsvertrag geregelt. Diesen sollten Sie unbedingt vor Kauf Ihrer Eigentumswohnung lesen. Eine Änderung ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer:innen möglich.
Informationen über die Höhe der vorhandenen Reparaturrücklage, die Hausordnung sowie die Protokolle der Eigentümerversammlungen sind einzuholen.
Nebenkosten einplanen
Neben dem Kaufpreis fallen auch jede Menge Nebenkosten an. Dies müssen unbedingt bei der Planung der Finanzierung berücksichtigt werden. Mehr Infos zum Thema Kaufnebenkosten finden sie in diesem Blog.
Grundbuch
Das Grundbuch gibt Aufschluss darüber, wer die Eigentümer:in der Liegenschaft ist und ob es etwaige Pfandrechte, Rechte und Beschränkungen gibt. Der Kaufpreis wird üblicherweise bei Kaufabschluss auf ein Treuhandkonto von der Notar:in überwiesen. Die Überweisung an die Verkäufer:in erfolgt erst nach der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Erst danach ist der Immobilienkauf abgeschlossen.
Neue Richtlinien für Wohnbaukredite
Finanzierungspläne, Fremdwährungskredite, variable Zinssätze führen oft zu einer Unsicherheit bei der finanziellen Belastung. Egal, ob Jobverlust, Wirtschaftskrise, Scheidung oder Tod des Ehepartners – das Leben kann sich unvorhergesehen radikal verändern. Die Bank hält jedoch an ihren Forderungen fest. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine neue Verordnung erlassen und die Auflagen verschärft.
Seit 1. August 2022 ist diese neue Verordnung in Kraft, wonach der Kreditkunde mindestens 20 Prozent Eigenkapital für die Wohnbaufinanzierung einbringen muss. Die maximale Laufzeit des Wohnkredits ist auf 35 Jahren begrenzt worden. Die monatliche Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens ausmachen.
Eile mit Weile – nicht drängen lassen
Die Unterlagen wurden schon unzählige Male durchgelesen, die schönen Visualisierungen an den Kühlschrank geklebt und alles immer wieder durchgerechnet – es passt. Spätestens zwei bis drei Wochen vor dem notariellem Kauftermin sollte der Kaufvertragsentwurf auf dem Tisch liegen – und zwar bei Ihnen! Klären Sie Fragen mit Ihrer Anwält:in oder Notar:in ab. Dieser letzte Stand ist auch jener, der beim Kauftermin halten muss.
Die goldene Regel: Alles aus einer Hand, treuhändisch und abgesichert!
Wir, You Will Like It Living, setzen als Bauträger in Wien auf eine zeitgemäße und kundenfreundliche Art des Eigentumserwerbs. Planung, Errichtung, Verkauf und treuhändische Finanzierung erhalten unsere Kunden zu 100% transparent und nachprüfbar aus einer Hand. Egal ob zur Eigennutzung oder als Vorsorgeimmobilie gekauft wird, gilt für Wohnungen der You Will Like It Living stets eines: G’scheit Wohnen, aber ohne Sorgen!
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