Maximale Sicherheit durch das Bauträgervertragsgesetz
Der Kauf einer Immobilie „vom Plan weg“ ist Vertrauenssache. Um dieses Vertrauen rechtlich zu untermauern, bietet das österreichische Bauträgervertragsgesetz (BTVG) ein lückenloses Schutzschild für Käufer:innen. Es stellt sicher, dass Ihre Investition von der ersten Anzahlung bis weit nach der Schlüsselübergabe – und darüber hinaus – maximal abgesichert ist. Dies gibt Ihnen die Freiheit, sich voll und ganz auf die Gestaltung Ihres neuen Zuhauses zu konzentrieren, während der rechtliche Rahmen alle Eventualitäten abdeckt. Ein Kauf nach BTVG ist somit die sicherste Form des Immobilienerwerbs im Neubausegment.
Was bedeutet der Kauf vom Bauträger?
Wenn Sie eine Wohnung vor oder während der Bauphase erwerben, schützt Sie das BTVG vor existenziellen Risiken – etwa einer Insolvenz des Bauträgers. Das Gesetz greift verpflichtend bei allen Projekten, bei denen Vorauszahlungen geleistet werden, die 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche übersteigen. Durch diese strengen Vorgaben wird verhindert, dass Käufer:innen finanziell in Vorleistung gehen, ohne eine entsprechende dingliche Sicherung zu erhalten. Es schafft ein faires Gleichgewicht zwischen der Finanzierung des Bauvorhabens und dem Schutz Ihres Kapitals.
Die Eckpfeiler Ihres Bauträgervertrags
Ein rechtssicherer Vertrag nach BTVG muss schriftlich vorliegen und zwingend folgende Kernpunkte enthalten:
- Sicherheitsnetz: Festlegung der Sicherungsart (z. B. Ratenplan) und Benennung eines unabhängigen Treuhänders.
- Präzise Beschreibung: Detaillierte Pläne, Baubeschreibungen sowie exakte Ausstattungsmerkmale (bis hin zur Steckdose).
- Transparenz: Lückenlose Aufschlüsselung aller Kosten wie Kaufpreis, Steuern und Sonderwünsche.
- Verbindlichkeit: Fixierte Fälligkeiten und ein verbindlicher, spätester Übergabetermin für Ihre Planungssicherheit.
Gewährleistung: Ihre Sicherheit nach dem Einzug
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für unbewegliche Sachen beträgt drei Jahre. Das umfasst alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist – von Fenstern und Fliesen bis hin zu Elektroinstallationen und der Heizung. Dieser Zeitraum ist bewusst großzügig gewählt, um auch Mängel abzudecken, die erst nach mehreren Heizperioden oder Jahreszeitenzyklen sichtbar werden könnten. Sie genießen somit eine sorgenfreie Startphase in Ihrer neuen Immobilie.
- Der Haftrücklass: Sie können mindestens 2 % des Kaufpreises bis zum Ablauf der drei Jahre als „Druckmittel“ einbehalten, um eine prompte Mängelbehebung zu garantieren.
- Die Garantie: Alternativ kann der Bauträger eine Bankgarantie hinterlegen, was Ihnen dieselbe finanzielle Sicherheit bietet.
Der Zahlungsfluss: Schutz durch Ratenpläne
Das BTVG sieht vor, dass Zahlungen erst dann fällig werden, wenn ein entsprechender Bauwert geschaffen wurde. Sie bezahlen also immer nur für das, was bereits physisch auf der Baustelle entstanden ist. Bei der häufig gewählten grundbücherlichen Sicherstellung können Sie zwischen zwei Ratenplänen wählen:
Ratenplan A:
- 15 % bei Baubeginn, auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung
- 35 % nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs;
- 20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen;
- 12 % nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster
- 12 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe
- 4 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage
- Der Rest nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (3 Jahre)
Ratenplan B:
- 10 % bei Baubeginn, wenn Baubewilligung vorhanden
- 30 % nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs
- 20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen
- 12 % nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster
- 17 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe
- 9 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage
- Der Rest nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (3 Jahre)
Die Rolle des Treuhänders: Ihr unabhängiger Wächter
Der Bauträger ist verpflichtet, eine:n Rechtsanwalt:in oder Notar:in als Treuhänder zu bestellen. Dessen Rolle ist für Ihre Sicherheit entscheidend:
- Zahlungsmanagement: Er stellt sicher, dass Ihr Geld nur auf Konten fließt, über die er verfügungsberechtigt ist. Damit wird verhindert, dass Gelder zweckentfremdet werden oder direkt in den allgemeinen Geschäftsbetrieb des Bauträgers fließen. Jede Transaktion wird einzeln geprüft und dokumentiert.
- Belehrung & Kontrolle: Er klärt Sie über alle Risiken auf und gibt Raten erst frei, wenn der jeweilige Bauabschnitt nachweislich erreicht wurde. Der Treuhänder agiert hier als neutrale Instanz zwischen Ihnen und dem Bauträger. Er haftet persönlich für die korrekte Abwicklung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Prüfung: Er überwacht die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen und stellt sicher, dass die Immobilie lastenfrei an Sie übertragen wird. Dazu gehört auch die Einholung von Freistellungserklärungen der finanzierenden Banken des Bauträgers. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie im Grundbuch als rechtmäßige:r Eigentümer:in ohne fremde Belastungen eingetragen werden.
Überprüfung durch Expert:innen
Um den Baufortschritt objektiv zu bestätigen, zieht der Treuhänder unabhängige Ziviltechniker:innen oder gerichtlich zertifizierte Sachverständige hinzu. Diese Fachleute besichtigen die Baustelle persönlich, bevor eine Zahlungsrate freigegeben wird. Ihr fachmännisches Urteil ist die Voraussetzung dafür, dass der Treuhänder die nächste Tranche des Kaufpreises anweist. Diese Fachleute haften Ihnen gegenüber unmittelbar und müssen zur Deckung allfälliger Ansprüche eine Haftpflichtversicherung über mindestens 400.000 Euro pro Versicherungsfall nachweisen. Diese zusätzliche Haftungsebene bietet Ihnen ein extrem hohes Maß an finanzieller Sicherheit im Falle von Gutachterfehlern.
Flexibilität durch Rücktrittsrechte
Das Gesetz schützt beide Seiten durch klare Rücktrittsregeln:
- Für Käufer:innen: Sie können zurücktreten, wenn Ihnen der Vertragsentwurf nicht spätestens eine Woche vor Unterzeichnung vorliegt oder eine zugesicherte Wohnbauförderung nicht gewährt wird. Diese Frist soll Übereilungskäufe verhindern und Ihnen Zeit geben, den Vertrag in Ruhe von Expert:innen prüfen zu lassen. Es ist ein wesentliches Instrument zum Schutz von Konsument:innen vor intransparenten Vertragsabschlüssen.
- Für Bauträger: Ein Rücktrittsvorbehalt ist möglich, falls eine notwendige Mindestanzahl an verkauften Einheiten nicht erreicht wird (bis max. 6 Monate nach Vertragsschluss). Dies sichert die wirtschaftliche Durchführbarkeit des gesamten Projekts ab, wovon letztlich alle Käufer:innen profitieren. Sollte dieser Fall eintreten, erhalten Sie sämtliche bereits geleisteten Zahlungen inklusive Zinsen zurück.
Ihr Vorteil bei You Will Like It Living
Alle Projekte der You Will Like It Living GmbH werden konsequent auf Basis des Bauträgervertragsgesetzes abgewickelt. Für Sie bedeutet das: Null Risiko, volle Transparenz und ein rechtlich geprüftes Fundament für Ihr neues Zuhause. Wir gehen bei der Sicherheit keine Kompromisse ein, da wir möchten, dass Sie sich vom ersten Tag an auf Ihr neues Leben in Ihrer Immobilie freuen können. Unsere langjährige Erfahrung und die strikte Einhaltung des BTVG machen uns zu einem verlässlichen Partner an Ihrer Seite.





